Berufsausbildung zur Migrationsfachperson
Die Aufgaben im Asyl- und Migrationsbereich haben in den letzten Jahren an Komplexität zugenommen und machen eine Professionalisierung und Vereinheitlichung der Kompetenzen unumgänglich. Die Berufsprüfung zur Migrationsfachperson und die darauf vorbereitenden Lehrgänge ermöglichen eine umfassende, fundierte Ausbildung und den Erwerb eines eidgenössisch anerkannten Berufsabschlusses auf der Tertiärstufe.
Berufsbild der Migrationsfachperson
Arbeitsgebiet
Migrationsfachpersonen (MFP) beraten, begleiten und betreuen Personen mit Migrationshintergrund. Damit sind sowohl Personen mit einer persönlichen Migrationserfahrung gemeint, als auch Kinder ohne persönliche Migrationserfahrung, für deren aktuelle Lebenssituation die Migrationserfahrung der Eltern jedoch von Relevanz ist.
Konkret unterstützen Migrationsfachpersonen die Personen mit Migrationshintergrund ab der Ankunft in der Schweiz bei der Organisation des Alltags und, in Abhängigkeit zum rechtlichen Status, bei der Teilhabe und Partizipation an den gesellschaftlichen Strukturen.
Migrationsfachpersonen arbeiten im Asyl-, Migrations- und Integrationsbereich, in Einrichtungen des Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereichs sowie in der öffentlichen Verwaltung. Beispiele sind Asylzentren, Asylunterkünfte in Gemeinden, Fach- und Anlaufstellen sowie Angebote im Bereich der sozialen und arbeitsmarktbezogenen Integrationsförderung. Auch Tätigkeiten in öffentlichen oder privaten Strukturen, bei denen die Migrationsthematik wichtig ist, sind typische Arbeitsfelder für MFP.
Die Arbeit von Migrationsfachpersonen ist gekennzeichnet durch den persönlichen und direkten Kontakt zu Personen mit Migrationshintergrund. Ihr Arbeitsauftrag erfordert ein vertieftes Verständnis von Migration und deren Auswirkungen auf Menschen und Gesellschaften. Ihre Tätigkeit kann in gewissen Arbeitsfeldern und Aufgabengebieten eine zusätzliche spezifische Vorbildung zu den migrationsspezifischen Kompetenzen erfordern.
Wichtigste Handlungskompetenzen
Migrationsfachpersonen zeichnen sich durch ihre Handlungskompetenzen in transkulturellen Kontexten aus. Dies bedeutet, dass sie in der Lage sind, die unter anderem soziokulturell geprägten Bezugssysteme und spezifischen Situationen unterschiedlicher Personen mit Migrationshintergrund zu verstehen und ihr eigenes Handeln entsprechend auszurichten. Das beinhaltet:
- Personen mit Migrationshintergrund meist in Bezug auf konkrete Alltagssituationen zu informieren und zu beraten sowie je nach Fragestellung an spezialisierte Angebote zu vermitteln
- Beziehungen zu Personen mit Migrationshintergrund mit Respekt aufzubauen, zu pflegen und auch zu beenden
- Personen mit Migrationshintergrund professionell und entsprechend ihrem Bedarf zu betreuen – insbesondere in Asylzentren
- interdisziplinär sowohl in einem Team als auch in einem Netzwerk von Fachpersonen zu arbeiten
- den transkulturellen Kontext in Integrationsprozessen zu berücksichtigen
- zu einer gelingenden Kommunikation zwischen unterschiedlichen Anspruchsgruppen beizutragen
- alltagsorientierte Projekte für die und mit der Zielgruppe in der Organisation mitzugestalten und darin Aufgaben für die eigene Arbeit selbstständig zu planen und durchzuführen
- gesetzliche Bestimmungen und Verfahren zu kennen sowie vertraut zu sein mit Organisation und Funktionsweise der Bereiche Asylwesen, Migration, Integrationsförderung, Gesundheit, Arbeitswelt und Berufsbildung sowie sozialer Sicherung (insbesondere Sozialhilfe)
Berufsausübung
Innerhalb eines Teams oder einer Betriebseinheit arbeiten Migrationsfachpersonen als Spezialistinnen für Fragen der Migration und der Integration. In ihrem vielfältigen Gebiet arbeiten sie selbstständig, jedoch in engem Austausch mit Behörden, Sozialarbeitern, Psychologinnen, Juristen, Dolmetscherinnen, Ärzten und weiteren Fachpersonen.
Die Tätigkeit im politisch und gesellschaftlich vielbeachteten Thema «Integration» setzt MFP einem Spannungsfeld öffentlicher Meinung und Werthaltungen aus.
In der Regel sind Migrationsfachpersonen angestellt. Ihre Arbeitszeiten sind geregelt, können aber insbesondere in der Begleitung und Betreuung unregelmässig und auch ausserhalb üblicher Bürozeiten sein. Die Arbeit der Migrationsfachperson erfordert einen hohen Grad an Eigenständigkeit und Flexibilität.
Beitrag des Berufs an Gesellschaft, Wirtschaft, Natur und Kultur
Migrationsfachpersonen haben eine Vorbildfunktion und sind Botschafter für die Themen Asyl- und Flüchtlingswesen sowie Migration. Sie ermöglichen die Teilhabe von Zugewanderten in den Bereichen Bildung, Arbeitsmarkt, Freizeit und dem Zusammenleben im öffentlichen Raum. Sie schaffen Kontaktmöglichkeiten zur einheimischen Bevölkerung und schaffen in der Öffentlichkeit Verständnis für die Situation von Zugewanderten. Im Rahmen Ihres Auftrags leisten sie einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zum schonenden Umgang mit Ressourcen.
Ausbildung und Zulassung
Migrationsfachperson: seit 2008 ein eidgenössisch anerkannter Beruf
Die Aufgaben im Asyl- und Migrationsbereich haben in den letzten Jahren an Komplexität zugenommen und machen eine Professionalisierung und Vereinheitlichung der Kompetenzen unumgänglich. Die Berufsprüfung zur Migrationsfachfrau respektive zum Migrationsfachmann und die darauf vorbereitenden Lehrgänge ermöglichen eine umfassende und fundierte Ausbildung für den Erwerb eines eidgenössisch anerkannten Berufsabschlusses auf der Tertiärstufe.
Schulen & Ausbildungsinstitutionen
Folgende Schulen bieten Lehrgänge an, welche auf die Berufsprüfung der Migrationsfachfrau respektive des Migrationsfachmannes vorbereiten.
Vorbereitungslehrgang in Deutsch
Kurs in Biel organisiert von www.bfb-bielbienne.ch
Kurs in Zürich organisiert von www.sozialbegleitung.ch
Cours préparatoire en français
Formation organisé à Tramelan par www.cip-tramelan.ch
Formation organisé à Lausanne par www.partenaire-formation.ch
Formation organisé à Sion par www.cvpc.ch
Formation organisé à Genève par www.ifage.ch
Corso preparatorio in italiano
Formazione organizzata in Bellinzona-Camorino www4.ti.ch
Berufsprüfung
Die Berufsprüfung stellt fest, ob die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse vorhanden sind, um die anspruchsvollen Aufgaben einer Migrationsfachperson zu erfüllen.
Bei Bestehen der Berufsprüfung erteilt das SBFI (Staatssekretariat Berufsbildung, Forschung und Innovation) den eidgenössischen Fachausweis Migrationsfachfrau respektive Migrationsfachmann.
Mit der Berufsprüfung werden die im Berufsbild aufgeführten Handlungskompetenzen nachgewiesen:
- Das Fachwissen und die Fähigkeit, Asylsuchende, Flüchtlinge und andere Angehörige von Migrationsgruppen als Einzelpersonen, Familien oder Gruppen im Auftrag von Behörden auf der Basis entsprechender gesetzlicher Grundlagen selbständig zu beraten, zu unterstützen, zu fördern, und zu betreuen. Das Ziel ist die Integration.
- mit einem Team eine betriebliche Einheit im Bereich der Betreuung und Integration zu organisieren, verwalten und zu betreiben.
- Rechenschaft gegenüber den auftragsgebenden Behörden und den Trägerschaften der Einrichtungen abzulegen.
- die Öffentlichkeit zu informieren und in Absprache und Kooperation mit den zuständigen Behörden für Verständnis bezüglich Migration, Asyl- und Flüchtlingswesen in der Aufnahmebevölkerung zu sorgen.
- zwischen den verschiedenen Anspruchsgruppen zu koordinieren und zu vermitteln. Dazu gehören unter anderem die Bevölkerung, Arbeitgeber, lokale Verwaltung, Arbeitsmarktbehörden, Freiwilligengruppen, medizinisches und soziales Hilfesystem, Schulen und Berufsbildung, Polizei und Justiz.
- selbständig und/oder in Kooperation mit einem Team zu arbeiten.
- der Funktionsstufe entsprechende Führungs- und Ausführungsverantwortung wahrzunehmen.
Anmeldung zur Berufsprüfung
Die Angaben zur Anmeldung für die nächste Berufsprüfung finden Sie unter www.fachperson-migration.ch.
Zulassung zur Prüfung
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:
a) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ, eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Asyl-, Integrations- und Migrationsbereich in der Schweiz mit direktem Kontakt mit Personen mit Migrationshintergrund mit einem Anstellungsgrad von mindestens 50% und davon mindestens 1 Jahr mit Aufgaben in der Betreuung, Beratung oder Begleitung vorweisen kann;
oder
b) mindestens 6 Jahre Berufserfahrung mit einem Anstellungsgrad von mindestens 50%, davon 4 Jahre im Asyl-, Integrations- und Migrationsbereich, davon 2 Jahre in der Schweiz mit direktem Kontakt mit Personen mit Migrationshintergrund und davon 1 Jahr mit Aufgaben in der Betreuung, Beratung oder Begleitung vorweisen kann;
und
c) über die erforderlichen Kompetenznachweise bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt; Folgende Kompetenznachweise müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen. Die Kompetenznachweise werden im Vorbereitungslehrgang abgelegt:
- Kompetenznachweis: Migration im gesellschaftlichen Kontext sowie ihre Ursachen und Auswirkungen;
- Kompetenznachweis: Rechtliche Grundlagen für die Arbeit als Migrationsfachfrau / Migrationsfachmann;
- Kompetenznachweis: Im transkulturellen Kontext kommunizieren, beraten, begleiten und betreuen;
- Kompetenznachweis: Die Gestaltung des Aufenthalts und die Integration von Personen mit Migrationshintergrund in Zusammenarbeit mit anderen Stellen unterstützen und begleiten;
- Kompetenznachweis: Die eigene Arbeit und die Zusammenarbeit professionell gestalten
Über die Gleichwertung von ausländischen Ausweisen entscheidet das SBFI oder ein Gesuch bei der QSK. Weitere Informationen zur Berufsprüfung finden Sie unter www.fachperson-migration.ch
Trägerschaft für den Beruf der Migrationsfachperson
Die nachfolgenden Institutionen bilden die Trägerschaft für den eidgenössisch anerkannten Beruf der Migrationsfachperson. Die Trägerschaft ist für die ganze Schweiz zuständig.
Die strategischen Entscheide werden durch die Trägerschaft entschieden. Jede Institution ist gleichberechtigt und wird durch je eine beauftragte Person vertreten. Jede Institution hat auch eine Vertretung in der Qualitätssicherheitskommission QSK, welche die operativen Entscheide rund um die Berufsprüfung trifft. Die Planung und Durchführung der Berufsprüfung wird der QSK und insbesondere der von ihr eingesetzten Prüfungsleitung übertragen. Die QSK setzt sich aus mindestens 5 Mitgliedern zusammen und wird durch die Trägerschaft für eine Dauer von mindestens zwei Jahren gewählt. Ihre Aufgaben sind in der Prüfungsordnung festgelegt. Der Fachverband migrationplus wird in der Trägerschaft von den Vorstandsmitglieder Anna Sutter (Trägerschaftspräsidentin) und Helen Gebert (Mitglied der QSK) vertreten.